Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
A / Gesundheit & Pflege
Zusatzschutz soll eine konkrete Versorgungslücke ergänzen.
01 / WARUM?
Zusatzschutz soll eine konkrete Versorgungslücke ergänzen.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Zusatzschutz soll eine konkrete Versorgungslücke ergänzen.
Je nach Baustein etwa Zahnbehandlung, Krankenhauswahl oder ambulante Leistungen.
Eine einzelne Zusatzversicherung umfasst nicht automatisch alle Versorgungsbereiche.
Gewünschten Leistungsbereich bestimmen. Vorhandene Ansprüche und Wartezeiten prüfen.
Beantworten Sie die gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb des abgefragten Zeitraums. Welche Behandlungen oder Diagnosen relevant sind, richtet sich nach den konkreten Fragen. Unklare Angaben sollten vor dem Antrag geklärt werden.
Nein. Je nach Produkt und Tarif können Wartezeiten, Selbstbehalte oder anfängliche Leistungsstaffeln gelten. Prüfen Sie deshalb auch den Beginn einer Behandlung und die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren.
Prüfen Sie die vereinbarten Leistungen, reichen Sie die geforderten Rechnungen und Nachweise beim zuständigen Versicherer ein und bewahren Sie Kopien auf. Bei größeren geplanten Behandlungen kann eine vorherige Klärung der Kostenübernahme sinnvoll sein.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.