Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
F / Mobilität & Reise
Stornokosten vor Reisebeginn bei versicherten Gründen absichern.
01 / WARUM?
Stornokosten vor Reisebeginn bei versicherten Gründen absichern.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Stornokosten vor Reisebeginn bei versicherten Gründen absichern.
Vereinbarte Stornokosten bei einem tariflich versicherten Rücktrittsgrund.
Bloße Reiseunlust oder beliebige Änderungen sind nicht versichert.
Reisepreis, Buchungsdatum und Personen angeben. Versicherte Gründe, Abschlussfrist und Selbstbehalt prüfen.
Prüfen Sie Länder, Reisedauer und Nutzungsarten im konkreten Vertrag. Fahrzeug-, Reise- und Assistance-Leistungen können unterschiedliche räumliche Grenzen und Leistungsvoraussetzungen haben.
Ein höherer Eigenanteil kann den Beitrag verändern, erhöht aber Ihre Kosten im versicherten Schadenfall. Vergleichen Sie deshalb Beitrag, Selbstbehalt und Leistungsumfang zusammen statt ausschließlich den Preis.
Je nach Produkt benötigen Sie Fahrzeug- und Nutzungsdaten oder Reiseziel, Dauer und Reisepreis. Prüfen Sie bei Fahrzeugen auch Fahrer und vorhandene Schadenfreiheitsangaben; bei Reisen die versicherten Personen und bekannten Ereignisse.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.