Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
G / Tiere, Digitales & Freizeit
Definierte Geräte gegen ausgewählte Sachschäden schützen.
01 / WARUM?
Definierte Geräte gegen ausgewählte Sachschäden schützen.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Definierte Geräte gegen ausgewählte Sachschäden schützen.
Versicherte Beschädigung oder Zerstörung der bezeichneten Elektronik.
Verschleiß, Garantieansprüche, Diebstahl und Datenverlust sind gesondert zu betrachten.
Geräteliste und Entschädigungswert klären. Selbstbehalte und ausgeschlossene Ursachen prüfen.
Ein neuer Vertrag deckt bereits bekannte Ereignisse nicht automatisch ab. Vorbestehende Erkrankungen, Schäden und geplante Behandlungen müssen nach den Antragsfragen und Bedingungen geprüft werden.
Vergleichen Sie den möglichen Schaden mit Ihren Rücklagen, dem Beitrag und dem vereinbarten Eigenanteil. Jahreshöchstbeträge, Alters- oder Wertgrenzen können wichtiger sein als eine breite Produktbezeichnung.
Prüfen Sie, ob eine vorherige Freigabe, ein Kostenvoranschlag oder bestimmte Nachweise erforderlich sind. Dokumentieren Sie den Schaden und stimmen Sie das Vorgehen mit dem Versicherer ab, soweit dies möglich und erforderlich ist.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.