Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
B / Arbeitskraft & Existenz
Gesetzliche Ansprüche mit der persönlichen Einkommenslücke abgleichen.
01 / WARUM?
Gesetzliche Ansprüche mit der persönlichen Einkommenslücke abgleichen.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Gesetzliche Ansprüche mit der persönlichen Einkommenslücke abgleichen.
Orientierung anhand von Versicherungsverlauf, Renteninformation und persönlichen Ausgaben.
Dieser Check ist kein Versicherungsprodukt und begründet keinen Rentenanspruch.
Aktuelle Rentenunterlagen bereithalten. Versicherungszeiten und Ausgaben gegenüberstellen.
Nein. Hier geht es um die Einordnung möglicher gesetzlicher Ansprüche. Ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger anhand der medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Halten Sie Ihre aktuelle Renteninformation und den Versicherungsverlauf bereit. Versicherungszeiten und Pflichtbeiträge spielen neben dem verbliebenen Leistungsvermögen eine Rolle; gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.
Eine Erwerbsminderungsrente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Ein Check auf dieser Website ersetzt weder den Antrag noch einen Bescheid.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.