Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
H / Gewerbe & Beruf
Persönliche Organhaftung von Führungskräften betrachten.
01 / WARUM?
Persönliche Organhaftung von Führungskräften betrachten.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Persönliche Organhaftung von Führungskräften betrachten.
Versicherte Vermögensschadenansprüche wegen Pflichtverletzungen versicherter Organpersonen.
Unternehmenshaftung, Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen getrennt prüfen.
Versicherte Personen und Anspruchserhebungsprinzip klären. Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen prüfen.
Eine pauschale Branchenangabe bildet das tatsächliche Risiko nicht immer ab. Tätigkeiten, Leistungen, Umsätze, Standorte und Mitarbeitende sollten korrekt erfasst sein. Neue Angebote oder betriebliche Änderungen können eine Anpassung erfordern.
Nein. Prüfen Sie den versicherten Personenkreis, die Verantwortlichkeit für beauftragte Unternehmen und den räumlichen Geltungsbereich. Je nach Tätigkeit sind besondere Erweiterungen oder andere Verträge notwendig.
Eine verständliche Tätigkeitsbeschreibung, die bestehenden Vertragsunterlagen und wesentliche Betriebsdaten erleichtern die Einordnung. Übermitteln Sie vertrauliche Unterlagen erst über einen abgestimmten sicheren Weg.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.