Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
D / Haftpflicht & Recht
Haftung gegenüber Dritten während eines Bauvorhabens prüfen.
01 / WARUM?
Haftung gegenüber Dritten während eines Bauvorhabens prüfen.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Haftung gegenüber Dritten während eines Bauvorhabens prüfen.
Versicherte Ansprüche aus der Bauherreneigenschaft.
Schäden am eigenen Bauwerk gehören grundsätzlich nicht zur Haftpflichtleistung.
Bausumme, Eigenleistung und Helfer erfassen. Baubeginn, Dauer und Verkehrssicherungspflichten klären.
Eine Haftpflichtversicherung prüft Schadenersatzforderungen gegen Sie und übernimmt die vereinbarte Abwehr unberechtigter sowie Regulierung berechtigter Ansprüche. Rechtsschutz betrifft dagegen vereinbarte Kosten für die Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen. Der jeweilige Leistungsumfang folgt dem Vertrag.
Nicht bei jedem Vertrag. Prüfen Sie ausdrücklich den versicherten Personenkreis, die Tätigkeit und die Voraussetzungen. Familien-, Berufs- und Betriebsrisiken können unterschiedliche Policen oder Bausteine benötigen.
Dokumentieren Sie den Sachverhalt und informieren Sie den zuständigen Versicherer zeitnah nach den Vertragsregeln. Stimmen Sie das weitere Vorgehen ab, bevor Sie verbindliche Zusagen machen oder einen Anspruch anerkennen.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.