D / Haftpflicht & Recht

Bauherrenhaftpflicht

Haftung gegenüber Dritten während eines Bauvorhabens prüfen.

Haftung gegenüber Dritten während eines Bauvorhabens prüfen.

01 / WARUM?

Bauherrenhaftpflicht richtig einordnen

Haftung gegenüber Dritten während eines Bauvorhabens prüfen.

02 / TYPISCHE LEISTUNGEN

Was kann versichert sein?

  • Versicherte Ansprüche aus der Bauherreneigenschaft.

03 / GRENZEN

Welche Grenzen sind zu beachten?

  • —Schäden am eigenen Bauwerk gehören grundsätzlich nicht zur Haftpflichtleistung.

Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.

04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN

Darauf kommt es
im Vergleich an.

Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.

  1. 01Bausumme, Eigenleistung und Helfer erfassen
  2. 02Baubeginn, Dauer und Verkehrssicherungspflichten klären

PERSÖNLICHER VERGLEICH

Bauherrenhaftpflicht: Ihren Bedarf klären

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.

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05 / SO GEHT ES WEITER

Vom Bedarf
zum Abschluss.

01

Situation einordnen

Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.

02

Leistungen vergleichen

Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.

03

Bewusst entscheiden

Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.

06 / HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten: Bauherrenhaftpflicht.

Weitere Sparten & Grundlagen ↗

Haftung gegenüber Dritten während eines Bauvorhabens prüfen.

Versicherte Ansprüche aus der Bauherreneigenschaft.

Schäden am eigenen Bauwerk gehören grundsätzlich nicht zur Haftpflichtleistung.

Bausumme, Eigenleistung und Helfer erfassen. Baubeginn, Dauer und Verkehrssicherungspflichten klären.

Eine Haftpflichtversicherung prüft Schadenersatzforderungen gegen Sie und übernimmt die vereinbarte Abwehr unberechtigter sowie Regulierung berechtigter Ansprüche. Rechtsschutz betrifft dagegen vereinbarte Kosten für die Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen. Der jeweilige Leistungsumfang folgt dem Vertrag.

Nicht bei jedem Vertrag. Prüfen Sie ausdrücklich den versicherten Personenkreis, die Tätigkeit und die Voraussetzungen. Familien-, Berufs- und Betriebsrisiken können unterschiedliche Policen oder Bausteine benötigen.

Dokumentieren Sie den Sachverhalt und informieren Sie den zuständigen Versicherer zeitnah nach den Vertragsregeln. Stimmen Sie das weitere Vorgehen ab, bevor Sie verbindliche Zusagen machen oder einen Anspruch anerkennen.

Grundlage der Einordnung

Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.

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