Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
C / Leben & Vorsorge
Hinterbliebene für den Todesfall finanziell absichern.
01 / WARUM?
Hinterbliebene für den Todesfall finanziell absichern.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Hinterbliebene für den Todesfall finanziell absichern.
Vereinbarte Todesfallsumme innerhalb der Versicherungsdauer.
Es wird regelmäßig kein Sparguthaben für den Erlebensfall aufgebaut.
Versicherungssumme an Verpflichtungen ausrichten. Laufzeit, Bezugsrecht und Gesundheitsfragen klären.
Abschluss-, Verwaltungs- und Anlagekosten können den Kapitalaufbau und die spätere Leistung beeinflussen. Vergleichen Sie die ausgewiesenen Kosten gemeinsam mit Garantien, Laufzeit und den tatsächlichen Möglichkeiten zur Anpassung.
Viele Verträge bieten entsprechende Möglichkeiten, deren Folgen jedoch unterschiedlich sind. Prüfen Sie Mindestbeiträge, Gebühren und Auswirkungen auf Garantien, Zusatzschutz oder Förderung, bevor Sie eine Änderung vornehmen.
Nein. Eine Kündigung kann Verluste, eine geringere Leistung oder Folgen für die Förderung verursachen. Lassen Sie den konkreten Rückkaufswert und mögliche Alternativen wie Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung prüfen.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.