Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
E / Wohnen, Eigentum & Bauen
Bestimmte Bruchschäden an Glas separat beurteilen.
01 / WARUM?
Bestimmte Bruchschäden an Glas separat beurteilen.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Bestimmte Bruchschäden an Glas separat beurteilen.
Bruch vereinbarter Gebäude- oder Mobiliarverglasung.
Kratzer, Undichtigkeit und nicht genannte Gegenstände sind häufig ausgeschlossen.
Versicherte Verglasung und Sondergläser erfassen. Beitrag gegenüber möglichem Eigenbedarf abwägen.
Ein Schutz für weitere Naturgefahren ergibt sich nicht allein aus der Bezeichnung Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Prüfen Sie den eingeschlossenen Elementarschutz, die Definitionen, Selbstbehalte und etwaige Ausschlüsse des konkreten Tarifs.
Wohnfläche, Bauweise, Nutzung und versicherte Werte können Beitrag und Leistung beeinflussen. Prüfen Sie, welches Berechnungsmodell Ihr Vertrag verwendet und unter welchen Voraussetzungen ein Unterversicherungsverzicht gilt.
Umbau, Nutzungsänderung, längerer Leerstand oder zusätzliche Anlagen können den Versicherungsschutz betreffen. Ob und wann eine Meldung erforderlich ist, ergibt sich aus dem Vertrag. Klären Sie geplante Veränderungen vorab.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.