Situation einordnen
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
B / Arbeitskraft & Existenz
Bei bestimmten schweren Erkrankungen Kapital bereitstellen.
01 / WARUM?
Bei bestimmten schweren Erkrankungen Kapital bereitstellen.
02 / TYPISCHE LEISTUNGEN
03 / GRENZEN
Die Aufzählungen sind allgemeine Beispiele. Verbindlich sind ausschließlich Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen des ausgewählten Tarifs.
04 / ENTSCHEIDUNGSKRITERIEN
Der günstigste Tarif ist nur dann gut, wenn er das relevante Risiko in ausreichender Höhe und mit verständlichen Bedingungen abdeckt.
PERSÖNLICHER VERGLEICH
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Situation. Im persönlichen Gespräch klären wir vorhandenen Schutz, gewünschte Leistungen und den passenden nächsten Schritt.
Beratung zu diesem Thema anfragen05 / SO GEHT ES WEITER
Vorhandenen Schutz, Ziel und finanzielle Größen festhalten.
Tarife anhand der entscheidenden Bedingungen gegenüberstellen.
Konkretes Angebot und Bedingungen prüfen; anschließend über einen Abschluss entscheiden.
Bei bestimmten schweren Erkrankungen Kapital bereitstellen.
Vereinbarte Kapitalleistung bei einer versicherten Diagnose im definierten Schweregrad.
Nicht jede Krankheit ist erfasst; Diagnosekriterien und Fristen variieren.
Krankheitenkatalog und Definitionen prüfen. Karenzzeiten und erforderlichen Kapitalbetrag klären.
Stellen Sie Ihre laufenden Ausgaben, vorhandene Ansprüche und Rücklagen gegenüber. Die gewünschte Leistung muss die verbleibende Lücke berücksichtigen; Annahmegrenzen und Leistungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Vertrag.
Prüfen Sie die Vertragsregeln zu Änderungen und Nachversicherung. Ein höheres Einkommen erhöht eine vereinbarte Rente nicht automatisch. Für Anpassungen ohne erneute Gesundheitsprüfung können bestimmte Anlässe, Fristen und Obergrenzen gelten.
Das hängt vom vereinbarten Leistungsauslöser ab. Häufig werden medizinische Unterlagen, Angaben zur konkreten Tätigkeit oder zur Einschränkung benötigt. Die Leistungsprüfung richtet sich nach den Vertragsbedingungen; eine Diagnose allein begründet nicht bei jedem Produkt einen Anspruch.
Allgemeine Produktinformation, Stand 30.09.2026. Die Beispiele beschreiben keine zugesagte Tarifleistung. Beratung und Dokumentation richten sich nach § 61 VVG (Quellen). Verbindliche Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag; gesetzliche Ansprüche aus den jeweils geltenden Vorschriften.